Die Geltung des islamischen Rechts und der Scharia knüpft grundsätzlich an die Religionszugehörigkeit der Person und nicht an ein staatliches Hoheitsgebiet an. Verbindlich ist es daher in erster Linie nur für Muslime, nicht aber für Angehörige anderer Religionen. Gegenüber anderen Religionen kennt der Islam keine wirkliche Gleichberechtigung und somit ist in islamischen Staaten auch von Nichtmuslimen die Oberherrschaft des islamischen Rechts anzuerkennen. Vor diesem Hintergrund hat sich allerdings mittlerweile auch ein teilweiser Schutz von Angehörigen anderer Religionen, zum Beispiel bezüglich ihrer eigenen, freien Religionsausübung.
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