(ABG) - Ägypten hat zum 1. Dezember 2021 neue Vorgaben für die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziert. Für die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie von Milch und Milchprodukten in Ägypten ist ein Halal-Zertifikat notwendig. Seit dem 1. August 2021 werden diese Zertifikate ausschließlich durch das staatliche Unternehmen IS EG Halal ausgestellt. Es hat derzeit Büros in den USA, Uruguay, Indien und Neuseeland. Ob weitere Büros in Europa folgen, ist noch unklar. Deutsche Unternehmen, die Halal-Produkte nach Ägypten exportieren möchten, müssen sich bei IS EG Halal registrieren lassen und ein Audit durchlaufen. Nach Angaben des Unternehmens finden die Audits wegen der Coronapandemie zurzeit online statt.

Die Kurzfristigkeit der Maßnahme, die damit verbundenen Kosten sowie der Mangel an offiziellen Informationen zum Umfang der betroffenen Waren und zum Zertifizierungsprozess sind für viele europäische Lebensmittelexporteure eine Herausforderung. Deshalb gibt es für Milch und Milchprodukte eine Übergansfrist bis zum 28.2.2022. Betroffene Unternehmen und Verbände haben zudem die Möglichkeit, ihre Kommentare zu dieser Maßnahme bis Ende Januar 2022 bei der WTO einzusenden.


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