Bei einem Rechtsstreit mit einem senegalesischen Geschäftspartner sollte als erstes an die Schiedsgerichtsbarkeit gedacht werden. Da Senegal Vertragspartner des New Yorker...
Internationale Verträge und Abkommen von Senegal:
New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
African...