In 34 ausgewählten Ländern hat die Bundesregierung die Konditionen für Investitionsgarantien verbessert, um die Diversifizierung von Investitionen weiter zu fördern. So entfällt zukünftig die Antragsgebühr für die Garantie, und auch der Selbstbehalt im Schadensfall wird von 5 auf 2,5 Prozent reduziert.
In Afrika profitieren 13 Länder von den verbesserten Bedingungen. Dies sind Algerien, Kenia und Südafrika sowie zehn Länder der Compact with Africa (CwA)-Initiative: Ägypten, Äthiopien, Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien. Wenn weitere Länder der CwA-Initiative beitreten, werden diese automatisch aufgenommen. Für CwA-Länder, die momentan als Mitglieder der Afrikanischen Union suspendiert sind, gelten die verbesserten Bedingungen nicht. Das betrifft aktuell Burkina Faso und Guinea.