Mit dem Förderangebot "Beratungsgutscheine Afrika" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kleine und mittelständische Unternehmen, die in afrikanischen Märkten wirtschaftlich aktiv werden wollen. Ziel ist es, ihnen mit einer bedarfsorientierten, vertieften Beratung den Markteintritt zu erleichtern und etwaige Risiken des Geschäftsvorhabens im Vorfeld zu minimieren.

85 %

Die Zuwendung beträgt bis zu 85 Prozent der Kosten für die vertiefte Beratung.

15

Pro Förderung sind maximal 15 Beratertage möglich.

1.296

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu maximal 1.296 Euro netto förderfähig

Wer kann von der Förderung profitieren?

Rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen mit

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • < 500 Mitarbeitenden (inkl. verbundener/Partnerunternehmen)
  • bis zu 100 Millionen Euro Jahresumsatz (inkl. verbundener/Partnerunternehmen)

Was wird gefördert?

Unternehmen können das Angebot branchenunabhängig nutzen. Es gilt für jedes Zielland auf dem afrikanischen Kontinent. Unternehmen können sich zu folgenden Anliegen beraten lassen:

  • Business-Case-Berechnungen
  • Vermittlung von Geschäftspartnern und Kontakten vor Ort
  • Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Finanzierung und Finanzierungsverhandlungen
  • Gründung einer Niederlassung
  • Marktanalysen und -recherchen
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen
  • Logistik und Transport
  • Zertifizierungen und Normen

Beratungsgutschein beantragen

In drei Schritten zum Beratungsgutschein:

  1. Bedarf klären: Definieren Sie Ihr Vorhaben in Afrika und Ihren Beratungsbedarf. Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika und erhalten Sie eine erste unverbindliche Einschätzung zur Förderfähigkeit. 

  2. Antrag stellen: Ausfüllen des Antrags auf Zuwendung auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Einreichen von Nachweisen. 

  3. Beratungsvertrag abschließen: Abschluss eines Beratungsvertrags durch das KMU mit einem gelisteten Beratungsunternehmen bzw. Beratungsorganisation nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durch das BAFA.

Interessierte Unternehmen wählen ein Beratungsunternehmen oder eine Beratungsorganisation von dieser Liste aus und können selbst Kontakt aufnehmen. Die Liste wird stetig erweitert. Ein Beratungsvertrag darf erst nach Bewilligung des Beratungsgutscheins durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgeschlossen werden. 

Das Team der Geschäftsstelle steht Unternehmen für weitere Informationen bezüglich der Beratungsgutscheine Afrika zur Verfügung. Auskunft über formale Fragen gibt das BAFA.

Listung als Beratungsunternehmen

Die Beratung erfolgt durch inländische und ausländische Beratungsunternehmen und -organisationen, die umfassende Erfahrung bei der Vorbereitung und Begleitung von Unternehmen beim Eintritt in afrikanische Märkte haben. Qualifizierte Beratungsunternehmen können die Listung im Beraterpool beim BAFA beantragen.

 

Flyer Beratungsgutscheine Afrika

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