(GTAI) – Die EU und Kenia haben ihre Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es zielt zum einen darauf ab, Einfuhrzölle der EU für kenianische Waren dauerhaft abzuschaffen. Zum andern soll der kenianische Markt für Einfuhren aus der EU schrittweise geöffnet werden. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) muss noch unterzeichnet und ratifiziert werden.

Das Abkommen enthält auch Bestimmungen für einen nachhaltigen Warenaustausch, einschließlich Arbeitnehmerrechten, Klima- und Umweltschutz.

Das WPA ist ein wichtiger Schritt für die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen. Ursprünglich hatte die EU mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) ein regionales WPA verhandelt, das jedoch nicht von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Mit dem Abkommen zwischen der EU und Kenia sollen die Bestimmungen des WPA mit der EAC umgesetzt werden. Der Beitritt zum Abkommen steht weiteren EAC-Ländern offen.

Das ostafrikanische Land zählt zu den größten Volkswirtschaften in Subsahara-Afrika. Die EU ist Kenias wichtigster Exportmarkt: Rund 20 Prozent seiner Produkte werden dorthin ausgeführt, vor allem landwirtschaftliche Produkte wie Tee, Kaffee und Blumen.

Weitere Informationen


Weitere Inhalte zum Thema: