(GTAI) – Dank des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Kenia und der Europäischen Union können Unternehmen bei Lieferungen nach Kenia von vereinbarten Zollpräferenzen für zahlreiche Waren profitieren. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der geltenden Ursprungsregeln sowie die Vorlage eines gültigen Präferenznachweises, wie der EUR.1.

Kenia ist zudem regional stark integriert: Das Land ist Mitglied der Zollunion der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) sowie der Freihandelszone des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA). Im Rahmen der EAC-Zollunion beteiligt sich Kenia außerdem an der schrittweisen Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA).

Die aktualisierte GTAI-Publikation "Zoll und Einfuhr kompakt - Kenia" bietet einen praxisnahen Überblick über die zentralen kenianischen Zoll‑ und Einfuhrbestimmungen. Behandelt werden unter anderem Zollabgaben, Einfuhr- und Abfertigungsverfahren, Konformitäts- und Produktanforderungen sowie besondere Regelungen für ausgewählte Warengruppen.

Zu beachten ist das geänderte Verfahren zur Konformitätsprüfung: Anfang 2026 hat Kenia die obligatorische Produktzertifizierung umgestellt. Für Warenexporte aus Deutschland erfolgt die verpflichtende Konformitätsbewertung nicht mehr vor dem Versand, sondern erst nach Ankunft in Kenia durch die nationale Normenbehörde Kenya Bureau of Standards (KEBS).

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