(ABG) - Mit den neu verabschiedeten Ursprungsregeln für Automobilprodukte setzt die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone (AfCFTA) einen industriepolitischen Impuls zur Vertiefung regionaler Wertschöpfungsketten. Kernstück ist die Einführung der Bezeichnung „Made in Africa“, die den zollfreien Handel mit Fahrzeugen und Komponenten innerhalb Afrikas erlaubt.
Kern der Regelung ist ein Mindestanteil lokaler Wertschöpfung von 40 Prozent. Gleichzeitig erlaubt der Rahmen, dass bis zu 60 Prozent der eingesetzten Materialien außerhalb des Kontinents bezogen werden können, ohne den Präferenzstatus im AfCFTA‑Handel zu verlieren. Diese Schwelle ist ausdrücklich als Übergangslösung angelegt und soll nach fünf Jahren überprüft werden, um eine schrittweise Vertiefung der regionalen Wertschöpfung zu ermöglichen.
Der Afrikanische Verband der Automobilhersteller (AAAM) bezeichnet die Entscheidung als Meilenstein auf dem Weg zu einem integrierten und global wettbewerbsfähigen afrikanischen Automobilmarkt. Die neuen Ursprungsregeln schaffen laut AAAM erstmals Planungs‑ und Investitionssicherheit für Hersteller und Zulieferer und stärken den Aufbau regionaler Lieferketten.
Gleichzeitig bauen die neuen Regeln auf bestehenden Strukturen auf: Afrika ist bereits heute ein global integrierter Automobilstandort mit Produktions‑ und Montagekapazitäten in mehreren Ländern sowie wachsender regionaler Zulieferbasis.
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