(GTAI) - Marokko ist eng in internationale Handelsstrukturen eingebunden und profitiert von zahlreichen Freihandelsabkommen, insbesondere mit der Europäischen Union. Für EU-Unternehmen bedeutet dies häufig zollfreie Einfuhren, sofern ein gültiger Präferenznachweis wie die EUR.1 vorliegt. 

Die aktualisierte GTAI-Broschüre "Zoll und Einfuhr kompakt Marokko" erläutert die zentralen Schritte der Einfuhrabwicklung, darunter die Registrierung des Importeurs, die Zollanmeldung sowie die erforderlichen Begleitdokumente.

Gleichzeitig fallen zahlreiche Abgaben bei der Einfuhr an – vom Zoll über Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern bis hin zu spezifischen Abgaben wie der Umweltsteuer auf Kunststoffe oder der Holzsteuer. Zudem gelten zahlreiche Einfuhrverbote und -beschränkungen, etwa für Waffen, bestimmte Chemikalien, gebrauchte Waren oder Plastiktüten. 

Für viele Industriewaren ist seit 2020 eine verpflichtende Vorversandkontrolle im Exportland vorgesehen, und auch Lebensmittel, Pflanzen, Tiere oder pharmazeutische Produkte unterliegen umfangreichen Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflichten.

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