Ja das ist grundsätzlich möglich. Die Durchsetzung von Ansprüchen und die Eintreibung von Forderungen kann in Staaten mit „Scharia-Recht“ aber mitunter sehr aufwändig und teuer sein, da die Kosten des eigenen Anwalts in der Regel selbst zu tragen sind. Aufgrund der Länge des Verfahrens sind diese meist sehr hoch. Ausländische Schiedssprüche können grundsätzlich anerkannt und vollstreckt werden, da die meisten Länder mit „Scharia-Recht“ Mitglied der New Yorker UN-Schiedskonvention aus dem Jahr 1958 sind. Bei ausländischen Urteilen gestaltet sich das Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung unter „Scharia-Recht“ oftmals noch sehr schwierig.

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