Da das Abkommen lediglich zwischen den Ländern des afrikanischen Kontinents Anwendung findet, können in Deutschland ansässige Unternehmen nicht unmittelbar von der AfCFTA profitieren.

Deutsche Unternehmen profitieren nur dann von den Vorteilen der Freihandelszone, wenn sie in einem der afrikanischen Vertragsstaaten ansässig sind, beisipielsweise in Form einer Tochtergesellschaft.

Hierzu ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen führt eine Tochtergesellschaft in Südafrika.

1. Fallkonstellation: Es werden Waren zwischen der südafrikanischen Tochtergesellschaft und einem im Namibia ansässigen Unternehmen gehandelt. Das AfCFTA findet Anwendung.

2. Fallkonstellation: Die deutsche Muttergesellschaft exportiert Waren nach Namibia. Das AfCFTA findet keine Anwendung, da die afrikanische Freihandelszone lediglich den Handel innerhalb des afrikanischen Kontinents öffnet und nicht darüber hinaus. Der Handel könnte aber auf der Grundlage des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) abgewickelt werden.  

Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA

AfCFTA: Auftakt für Afrikas gemeinsamen Binnenmarkt