Ausgangspunkt der Verhandlungen über den Abbau von Zöllen ist der MFN-Zollsatz, den die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation WTO untereinander anwenden, wenn kein Freihandelsabkommen zwischen ihnen besteht. Die Zollsenkungen erfolgen jährlich in gleichen Raten beginnend zum 1. Januar 2021.

Innerhalb von fünf Jahren sollen die innerafrikanischen Zölle auf 90 Prozent der Tariflinien beseitigt werden. Die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) bekommen hierfür 10 Jahre Zeit. Vertragsstaaten können bis zu 7 Prozent der Tariflinien als sensible Waren einstufen und haben 10 Jahre für deren Zollabbau. LDCs erhalten hierfür 13 Jahre. Zölle bleiben dauerhaft für 3 Prozent der Tariflinien bestehen, solange sie nicht mehr als 10 Prozent des Importwertes ausmachen.

Die Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone startete am 1. Januar 2021, obwohl Verhandlungen über Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln nach wie vor andauern. Die AU einigte sich darauf, dass Vertragsparteien seit Anfang 2021 vorläufig von den Zollbegünstigungen der AfCFTA profitieren können, sofern sie technisch überprüfte Zollangebote gegenseitig eingereicht haben, einheitliche Ursprungsregeln für die betreffenden Produkte bestehen und sie erforderliche zollrechtliche Vorkehrungen auf nationaler oder regionaler Ebene die getroffen haben.

Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA