Da Äthiopien nie kolonialisiert wurde, konnte es ein völlig eigenständiges Rechtssystem entwickeln. Dennoch hat es, wie alle Rechtssysteme, Einflüsse von verschiedenen, auch europäischen, Rechtssystemen gegeben.
Das äthiopische Rechtssystem basiert, ähnlich wie das deutsche und anders als die angelsächsischen, im Großen und Ganzen auf geschriebenen Gesetzen und Rechtsverordnungen. Rechtsquellen sind die Verfassung (constitution), die Parlamentsakte (proclamations), Verordnungen (regulations) und Richtlinien (directives).