Das marokkanische Rechtswesen orientiert sich weitgehend am französischen Recht. Das marokkanische Handelsgesetz von 1913 beruht im Wesentlichen auf dem französischen Code de Commerce von 1807. Während auch der Allgemeine Teil des marokkanischen Zivilgesetzbuchs in weiten Teilen dem französischen Zivilgesetzbuch gleicht, finden sich im Besonderen Teil auch Elemente aus dem islamischen Recht. Wie in den meisten arabischen Ländern findet darüber hinaus im Bereich des Erb- und Familienrechts eine Form des islamischen Scharia-Rechts Anwendung.
GTAI-Publikation Recht kompakt Marokko