Die Zollanmeldung ist in Arabisch oder Englisch einzureichen. An einigen Zollstellen kann man das elektronische System ASYCUDA für die Zollanmeldung nutzen. In der Regel sind neben den üblichen Handelspapieren auch ein Ursprungszeugnis und ein Konformitätsnachweis (Verification of Conformity) notwendig. Die vorübergehende Verwendung von Maschinen und Werkzeug ist bis zu drei Monate möglich, wenn keine ähnlichen Güter im Sudan vorhanden sind. Sie muss jedoch im Voraus vom sudanesischen Finanzministerium und vom Zoll genehmigt werden.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen im Sudan.