Der Frachtführer ist verpflichtet, Warensendungen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Äthiopien bei der Zollbehörde summarisch anzumelden. Die Zollanmeldung erfolgt durch den Einführer oder einen beauftragten Zollagenten, der bei der Zollbehörde ECC (Ethiopian Customs Comission) zugelassen ist. Die ECC nutzt das computergestützte Zollinformationssystem Asycuda++, das durch das neue System eCMS ersetzt werden soll. Parallel dazu baut die Regierung ein elektronisches Single Window auf, um die Zollabfertigung zu optimieren und die Bearbeitungszeiten zu senken.
Unternehmen können bei der ECC den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen, der Vergünstigungen bei der Zollabfertigung gewährt.
Mehr Informationen: Zoll und Einfuhr kompakt – Äthiopien.