Der Frachtführer ist verpflichtet, Warensendungen vor Ankunft in Angola bei der Zollbehörde summarisch anzumelden. Für Seefracht ist zudem ein Ladezertifikat zwingend erforderlich. Zuständige Regulierungsbehörde ist die Agência Reguladora de Certificação de Carga e Logística de Angola (ARCCLA). Bevollmächtigter Agent der ARCCLA in Deutschland ist die ASA GmbH in Bremen.
Die Zollanmeldung Documento Único (DU) erfolgt in Papierform oder elektronisch durch den Einführer oder einen beauftragten Zollagenten, der von der Allgemeinen Steuerverwaltung Administração Geral Tributária (AGT) zugelassen ist. Die AGT nutzt das computergestützte Zollverwaltungssystem Asycuda World und richtet ein Single Window für den Außenhandel (Janela Única do Comercio Externo) ein, um die Zollabfertigung zu optimieren. Dadurch sollen Bearbeitungszeiten und Kosten gesenkt werden.