Jede Ein- und Ausfuhr ist dem Botswana Unified Revenue Service (BURS) zu melden. In der Regel wird die Zollanmeldung (SAD 500) vor Eintreffen der Ware elektronisch über das Single-Electronic-Window eingereicht.

Alternativ kann die Zollanmeldung (in zweifacher Ausfertigung) am Grenzübergang innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft der Waren vorgelegt werden.

Die Erklärung ist vom Importeur oder von einem lizenzierten Zollagenten in englischer Sprache auszufüllen. Neben der Zollanmeldung sind weitere Dokumente, wie Handelsrechnung, Packlisten, Ursprungszeugnisse etc. mit einzureichen.

Mehr Informationen gibt es in der GTAI-Publikation "Zoll und Einfuhr kompakt: Botsuana"