Für die Mehrheit der gewerblichen Warensendungen ist eine Vorab-Einfuhrerklärung FDI (Fiche de déclaration à l’importation) nötig. Sie wird elektronisch über das zentrale Außenhandelsportal GUCE an die ivorische Zollbehörde übermittelt. Die FDI löst eine Überprüfung des Zollwerts und der zolltariflichen Einreihung bei Ankunft der Waren aus. Der Prüfbericht ist eine Voraussetzung für die Zollabfertigung und Freigabe der Waren.

Für Seefracht ist zusätzlich eine gesonderte Vorabanmeldung (CTN, französisch BSC) zur Sendungsverfolgung beim Office Ivoirien des Chargeurs (OIC) erforderlich.

In Côte d’Ivoire besteht eine Zollagentenpflicht. Das heißt, die Zollanmeldung muss grundsätzlich von einem zugelassenen Zollagenten (Commissionnaire en douane agréé) abgegeben werden. Die Zollanmeldung erfolgt in der Regel über das elektronische Zollabfertigungssystem SYDAM World (englisch ASYCUDA). Côte d’Ivoire nimmt am Carnet-ATA-Verfahren teil, das eine vorübergehende Einfuhr von Warenmustern, Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgütern ohne Sicherheitsleistung ermöglicht.

Aktuelle Zollmeldungen für Côte d’Ivoire.