Ab einem FOB-Wert (Free on Board) von 1.000.000 XAF (Franc of the Central Bank of Africa) ist bereits vor Eintreffen der Waren eine vorläufige Einfuhrerklärung (Preliminary Import Declaration) elektronisch unter eDOUANES einzureichen.

Innerhalb von drei Tagen nach Ankunft der Waren muss der Importeur die Zollanmeldung einreichen - in der Regel elektronisch über Système Douanier Automatisé (Vorabregistrierung bei SYDONIA vorausgesetzt). Die elektronische Abwicklung ist jedoch nicht an allen Zollstellen möglich, sodass die Anmeldung auch in Papierform akzeptiert wird.

Neben der Zollanmeldung sind für die Zollabwicklung noch weitere Dokumente einzureichen, unter anderem Handelsrechnung, Frachtpapiere, Sicherheitszertifikat, Packlisten. Für die die Zollabfertigung der Seefracht ist ein elektronisches Ladungszertifikat (Bordereau Electronique de Suivi des Cargaisons – BESC) zur Sendungsverfolgung notwendig.

Zur Vereinfachung der Zollabwicklung wurde der Guichet Unique des Opérations Transfrontalières (GUOT) eingeführt. Seit Oktober 2014 müssen sich Wirtschaftsbeteiligte, die Waren in die Republik Kongo ein- und ausführen möchten, dort registrieren.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in der Republik Kongo.