Für die gewerbliche Wareneinfuhr muss der Importeur eine gültige Handelslizenz des Handelsministeriums vorweisen können. Zollanmeldungen können über das elektronische System ASYCUDA++ eingereicht werden. Diese kann entweder vom Eigentümer der Ware oder von einem lizenzierten Zollagenten abgegeben werden. Die vereinfachte Anmeldung ist nur für Waren bis zu einem steuerpflichtigen Wert von 30.000 CFA-Franc (FCFA) möglich.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in den Tschad.