Wirtschaftsbeteiligte, die Waren in Gabun einführen wollen, müssen sich vorab beim Conseil Gabonais des Chargeurs – CGC registrieren. Der Importeur erhält dann eine Identifikationsnummer, die in Zollformularen anzugeben ist. Für die Zollabfertigung ist die Zollanmeldung entweder vom Importeur selbst oder einem benannten Zollagenten in französischer Sprache auszufüllen und spätestens drei Tage nach Ankunft der Waren im Original mit drei Durchschlägen einzureichen. Importeuren ist es gestattet, eine vorläufige Zollanmeldung abzugeben, wenn sie nicht über alle Einzelheiten verfügen und die fehlenden Angaben nachträglich einreichen.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Gabun.