Der Frachtführer muss die Ankunft von See- und Luftfrachtsendungen vorab summarisch bei der Zollbehörde anmelden. Für Seefracht ist zusätzlich eine gesonderte Vorabanmeldung (BESC) zur Sendungsverfolgung beim kamerunischen Frachtführerverband CNCC zwingend erforderlich.

Für Warenlieferungen ab einem FOB-Wert von 2 Millionen CFA-Franc ist bei der Ankunft im Land generell eine Überprüfung des Zollwerts und der korrekten zolltariflichen Einreihung verpflichtend. Dafür übermittelt der Importeur eine „Déclaration d’Importation“ an das beauftragte Unternehmen SGS, das anschließend den erforderlichen Prüfbericht erstellt.

Für gewerbliche Wareneinfuhren ist eine Zollanmeldung innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft einzureichen. Sie kann vom Einführer selbst oder von einem zugelassenen Zollagenten (Commissionnaire agréé) abgegeben werden. Die Zollanmeldung erfolgt in der Regel elektronisch entweder über das Zollinformationssystem CAMCIS oder über das Single Window für Außenhandelsgeschäfte GUCE.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt: Kamerun