Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch über das Zollanmeldesystem Kenya TradeNet System. Über dieses Single-Window-Portal sollen nach und nach sämtliche Zolldokumente und Bewilligungen für beteiligte Behörden und Institutionen abgewickelt werden. Zugang zu diesem System haben nur von der kenianischen Steuerbehörde KRA zugelassene Zollagenten. Der Importeur selbst kann unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Lizenz beantragen.

Die Zollanmeldung muss der Zollstelle spätestens 21 Tage nach Ankunft der Ware in Kenia vorliegen.

Die EAC-Staaten Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda setzen das System des einheitlichen Zollgebiets (Single Customs Territory - SCT) um. Das hat zum Ziel, die Zollabfertigung und den Transit von Gütern zu vereinfachen. Waren aus Drittländern werden in der Regel dort abgefertigt, wo sie zuerst ankommen. Anschließend werden sie zur Beförderung an den Bestimmungsort freigegeben.

Unternehmen können den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) in Kenia beantragen, der Vereinfachungen bei der Zollabfertigung gewährt. Im Rahmen der ostafrikanischen Zollunion EAC kann auch der Status eines regionalen AEO bewilligt werden. 

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Kenia.