Die Wareneinfuhr darf nur von einem zugelassenen Zollagenten vorgenommen werden, der vom Importeur ernannt wird.

Vor Ankunft der Waren ist der Exporteuer oder Spediteur dazu verpflichtet, die entsprechende Cargo Tracking Note (BSC) über das Centre Technique du Bordereau de Suivi des Cargaisons, GasyNet einzureichen. Neben der BSC sind für die Zollabfertigung noch ein Cargo Manifest, die Zollanmeldung, Rechnungen, Packlisten, Frachtdokumente, ein Versicherungszertifikat sowie möglicherweise Ursprungsnachweise und/oder Genehmigungen/Lizenzen erforderlich.

In der Regel erfolgt die Zollabfertigung elektronisch, sodass die entsprechenden Daten und Dokumente über das System ASYCUDA eingereicht werden. Genehmigungen können über das Electronic Single Window GasyNet eingeholt werden.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Madagaskar.