Die Zollanmeldung soll grundsätzlich elektronisch im System BADR eingereicht werden. Es werden aber auch Ausnahmen gewährt. Für Waren ohne Einfuhrbeschränkungen ist ein "engagement d'importation" einzureichen. Für Waren, die Einfuhrbeschränkungen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen oder Einfuhrquoten unterliegen, ist eine Einfuhrlizenz (licence d'importation) erforderlich.

Unternehmen können den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bei der marokkanischen Zollverwaltung beantragen, um Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Erleichterungen bei der Zollabwicklung zu erhalten. Die Zollverwaltung Marokkos wird zurzeit digitalisiert.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr Kompakt Marokko