Die Zollanmeldung Documento Único muss von einem registrierten Zollagenten im elektronischen System Janela Única Electrónica eingereicht werden. Neben den Frachtpapieren sind eine Handelsrechnung und eine Packliste beizufügen. Je nach Art der Ware fordert die Zollbehörde weitere Dokumente wie eine Einfuhrgenehmigung, ein Gesundheitszeugnis oder ein Analysenzertifikat. Um von den Zollbegünstigungen des WPA mit der EU zu profitieren, ist eine Ursprungserklärung oder EUR.1 als Präferenznachweis vorzulegen.

Zuverlässige Importeure können bei der mosambikanischen Steuerbehörde den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen. Dieser Status ermöglicht eine erleichterte und beschleunigte Zollabfertigung.

Auf der GTAI-Website finden Sie aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Mosambik.