Für Containersendungen und für Einfuhren ab einem FOB-Warenwert von 1 Million CFA-Franc ist mindestens 15 Tage vor Einschiffung eine vorläufige Einfuhranmeldung DPI (Déclaration Préalable d'Importation) bei der senegalesischen Zollbehörde einzureichen. Für Seefrachtsendungen ist zudem eine elektronische Voranmeldung (BESC) über den senegalesischen Frachtführerverband Conseil Sénégalais des Chargeurs (CO.SE.C) verpflichtend. Die BESC-Nummer muss auf dem Manifest und auf dem Konnossement vermerkt sein. Importe im Wert von mehr als 10 Millionen CFA-Franc erfordern die Domizilierung (offizielle Geschäftsadresse) bei einer autorisierten Bank.

Die Zollformalitäten werden elektronisch über das ORBUS-System, eine Schnittstelle der Zollplattform GAINDE, abgewickelt. Warensendungen mit einem Wert von mehr als 200.000 CFA-Franc (rund 300 Euro) können ausschließlich von einem zugelassenen Zollagenten (commissionnaire en douane agréé/transitaire) angemeldet werden.

Für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Warenmustern, Ausstellungs- und Messegütern kann in Senegal das Carnet ATA im Rahmen von nationalen Vorschriften verwendet werden.

Auf der GTAI-Website finden Sie aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in den Senegal.