Die Zollanmeldung erfolgt durch den Einführer oder einen von ihm beauftragten Zollagenten, sollte der ausländische Wirtschaftsbeteiligte nicht in Südafrika registriert oder ansässig sein. Beide müssen bei der südafrikanischen Zollbehörde (SARS) sowie beim Ministerium für Handel und Industrie registriert sein.

Die Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren ab einem Warenwert von 500 ZAR (Südafrikanischer Rand) erforderlich und muss spätestens sieben Tage nach Eintreffen der Ware in Südafrika der Zollstelle vorliegen. Die Frist verlängert sich bei Containerfracht auf 28 und bei Massenstückgut auf 14 Tage. Die Zollanmeldung ist in der Regel elektronisch einzureichen (Electronic Data Interchange - EDI). Im Rahmen des Preferred-Trader-Programms sind Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vorteile bei der Zollabfertigung möglich.

GTAI-Publikation "Zoll und Einfuhr kompakt: Südafrika"