Die Rechtsverfolgung auf dem Gebiet des Zivilrechts regelt in Algerien die Zivil- und Verwaltungsprozessordnung (aZPVO) aus dem Jahr 2008. Für Unternehmer ist entscheidend, dass bei einem Rechsstreit mit einem algerischen Staatsbürger in Algerien jeder Geschäftspartner aus dem Ausland vor die dortigen Gerichte geladen werden kann, auch wenn er nicht in Algerien ansässig ist. Ausländische Investoren können auch vor die algerischen Gerichte geladen werden, wenn sich der Rechtsstreit um Verpflichtungen dreht, die zwar im Ausland, aber gegenüber einem algerischen Staatsbürger eingegangen wurden.
Hilfreich für deutsche Unternehmer in Algerien ist auch, dass die Gegenseitigkeit für ausländische Entscheidungen verbürgt ist. So ist die Anerkennung einer deutschen Entscheidung in Algerien zugelassen.
GTAI-Publikation Recht kompakt Algerien