Im Falle eines Rechtsstreits mit einem tansanischen Geschäftspartner sollte auch immer an die Schiedsgerichtsbarkeit gedacht werden. Da Tansania Vertragspartner des New Yorker Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist, können auch ausländische Schiedsurteile in Tansania anerkannt und vollstreckt werden. Deutsche Urteile können hingegen in der Regel nicht anerkannt und vollstreckt werden. Kommt kein Schiedsverfahren in Frage und sind die tansanischen Gerichte zuständig, kann eine Klage vor Ort erhoben werden. Für Wirtschaftsstreitigkeiten sind auf dem Festland prinzipiell die Commercial Divisions beim High Court zuständig. Unternehmen können aber auch vor einem anderen zuständigen Gericht klagen. Auf Sansibar sind, je nach Höhe des Streitwerts, die Resident Magistrates‘ Courts, die District Magistrates‘ Courts oder die Primary Courts zuständig..
GTAI-Publikation Recht kompakt Tansania