Die Scharia ist kein real existierendes Gesetzeswerk, das als rechtliche Grundlage einer Verfassung oder als Gesetz eines Staates in Frage käme. Vielmehr ist sie eine Art Mustervorstellung vom göttlichen Gesetz, das alle religiösen und rechtlichen Normen des Islams, einschließlich der Lehre über die Methoden ihrer Auffindung und Interpretation beinhaltet. Das reicht von Speisevorschriften bis hin zu Normen des Vertrags-, Wirtschafts-, Familien- oder Strafrechts.

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