Wareneinfuhren aus Drittstaaten werden mit Zollabgaben zwischen 5 und 200 Prozent belastet, wobei zahlreiche Waren zollfrei eingeführt werden können, zum Beispiel Lebensmittel, Medikamente und Bücher. Der Zollsatz wird auf Grundlage des CIF-Wertes (Cost, Insurance, Freight) berechnet. Zollpräferenzen sind im Rahmen von Handelsabkommen möglich. Beispielsweise sind die Seychellen Vertragsmitglied des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem östlichen und südlichen Afrika (ESA).
Die Mehrwertsteuer beträgt auf den Seychellen 15 Prozent des verzollten Warenwertes. Fisch, Fleisch, Obst, Gemüse, pharmazeutische Erzeugnisse oder Bücher und Zeitschriften sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Alle Wareneinfuhren werden zudem mit der sogenannten Trades Tax (Gewerbesteuer) belastet, wobei einige Waren wie etwa Lebensmittel dem Nullsatz unterliegen. Für ausgewählte Waren wie Milch, Sahne, Säfte, Alkohol oder Tabakwaren können Verbrauchsteuern anfallen. Für Fahrzeuge und Plastiktüten wird eine zusätzliche Umweltabgabe fällig.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen der Seychellen.