Bei der Einfuhr in Sudan fallen in der Regel folgende Abgaben an: Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Hafengebühr, Bearbeitungsgebühr und eine Abgabe für die zivile Luftfahrt. Der Import von Investitionsgütern wie Maschinen für die landwirtschaftliche oder industrielle Produktion ist unter bestimmten Voraussetzungen zoll- und steuerfrei. Für bestimmte Produktionswaren gelten ebenfalls Zollbefreiungen oder ein Zollsatz in Höhe von drei Prozent. Der Investor muss die abgabenbegünstigte Einfuhr beim sudanesischen Ministerium für Investitionen beantragen. Alle Exportgüter außer Rohhaut und Alteisen sind vom Exportzoll befreit.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen im Sudan.