Der Zolltarif Äquatorialguineas basiert auf dem gemeinsamen Zolltarif der CEMAC (Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft). Die Zollabgaben gliedern sich in vier Wertzollsätze in Höhe von 5, 10, 20 und 30 Prozent. Ausgewählte Waren wie pharmazeutische Erzeugnisse, Bücher, Zeitschriften sowie bestimmte Luftfahrzeuge können zollfrei eingeführt werden.

 Die Mehrwertsteuer in Höhe von 15 Prozent (Regelsatz) fällt bei jeder Einfuhr an. Für Bücher und grundlegende Nahrungsmittel wie Fleisch, Brot und Reis findet ein reduzierter Satz von 6 Prozent Anwendung. Einige Waren wie bestimmte medizinische Produkte sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Für alkoholische Getränke oder Tabakwaren gilt eine Sondersteuer von bis zu 50 Prozent. Für Kraftstoffe kann eine zusätzliche Verbrauchsteuer anfallen.

Äquatorialguinea belastet zudem alle Einfuhren, die ihren Ursprung außerhalb der CEMAC haben, mit einer Gemeinschaftlichen Integrationsabgabe in Höhe von 1 Prozent des Zollwertes. Eine weitere Gemeinschaftssteuer in Höhe von 0,05 Prozent des Zollwertes fällt für Einfuhren an, die ihren Ursprung außerhalb der OHADA-Länder (Organisation pour l’harmonisation en Afrique du droit des affaires) haben.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Äquatorialguinea.