Der Zolltarif Botsuanas entspricht dem Gemeinsamen Außenzolltarif der Zollunion des südlichen Afrika (SACU). Der durchschnittlich angewandte MFN-Zollsatz (Most Favoured Nation) lag 2021 bei 7,7 Prozent, wobei zahlreiche Waren bereits zollfrei gehandelt werden.

Bei der Einfuhr von Waren wird die in Botsuana geltende Mehrwertsteuer (VAT) von 14 Prozent erhoben. Einige Waren sind von der VAT ausgenommen. Je nach Art der Ware können zudem noch weitere Steuern, wie z.B. Verbrauchsteuer, Alkoholsteuer oder Tabaksteuer anfallen.

Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen (SEZ) tätig sind, erhalten umfangreiche Zoll- und Steuererleichterungen. Zudem profitieren deutsche Unternehmen unter anderem vom Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Ländern des Südlichen Afrika.

Mehr Informationen gibt es in der GTAI-Publikation "Zoll und Einfuhr kompakt: Botsuana"