Die DR Kongo ist Mitglied in mehreren regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas, wie dem Gemeinsamen Markt Ost- und Südafrikas COMESA und der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC. Das Land gewährt Einfuhren aus Mitgliedstaaten jedoch bislang nicht die vereinbarten Zollbegünstigungen, sondern wendet ausschließlich einen nationalen Zolltarif mit Zollsätzen in Höhe von 5, 10 oder 20 Prozent an.  

Die bei der Einfuhr erhobene Mehrwertsteuer beträgt 16 Prozent. Ein reduzierter Steuersatz von 8 Prozent gilt für bestimmte Agrarprodukte. Verbrauchsteuern werden zum Beispiel auf Getränke, Tabakwaren, Kosmetik, Kunststoffprodukte, Reifen und Kraftfahrzeuge erhoben. Zusätzlich fallen diverse steuerähnliche Abgaben wie Lizenzgebühren an.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Demokratische Republik Kongo