Der zentralafrikanische Zolltarif basiert auf der Nomenklatur des Gemeinsamen Außentarifs der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC), der wiederum auf dem Harmonisierten System basiert. Die Zollabgaben gliedern sich in vier Wertzollsätze in Höhe von 5, 10, 20 und 30 Prozent. Ausgewählte Waren wie medizinische Geräte, Hilfsmittel, Bücher und Zeitungen können zollfrei eingeführt werden. Bemessungsgrundlage ist der CIF-Wert der Ware (Cost, Insurance, Freight).

Die Mehrwertsteuer liegt bei 19 Prozent (Regelsatz). Für Weizenmehl, Milch und gefrorenen Fisch gilt ein reduzierter Steuersatz in Höhe von 5 Prozent. Medikamente sind von der Mehrwertsteuer befreit. Tabak und Tabakwaren, ausgewählte alkoholische Getränke und Ethylalkohol sowie einige Luxusartikel werden mit zusätzlichen Verbrauchssteuern belastet.

Zusätzlich erhebt die Zentralafrikanische Republik eine gemeinschaftliche Integrationssteuer für Importe außerhalb der CEMAC in Höhe von 1 Prozent des Zollwertes und einen Gemeinschaftsbeitrag zur Integration für Importe außerhalb der Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECCAS) in Höhe von 0,4 Prozent des Zollwertes. Für Importe aus Nicht-Mitgliedstaaten der Organisation pour l'harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA) gilt ein Beitrag in Höhe von 0,05 Prozent.

Aktuelle Meldungen zu geänderten  Zoll- und Einfuhrregelungen in die Zentralafrikanische Republik.