Eswatini ist Mitglied der SACU (Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) und profitiert vom freien Handel zwischen diesen Mitgliedstaaten. Waren, die von außerhalb der SACU-Länder nach Eswatini eingeführt werden, unterliegen einem Zoll sowie entsprechenden Steuerabgaben. Die Zollsätze für sämtliche Warenkategorien sind im Customs and Excise Act von 1971 hinterlegt und basieren auf dem einheitlichen Außentarif der SACU. Für jede Einfuhr nach Eswatini fällt die dort gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 15 Prozent (Regelsatz) an. Für ausgewählte Waren wie Maismehl oder bestimmte Hülsenfrüchte kann der Nullsatz greifen. Zudem können für ausgewählte Güter noch weitere Steuern und/oder Abgaben anfallen. So fällt beim Import von Bier eine zusätzliche Verbrauchsteuer in Höhe von 59.36 Emalangeni (E) je Liter Alkohol an. Im Rahmen von Mitgliedschaften in Regionalorganisationen können Handelserleichterungen greifen. Zudem ist Eswatini Mitglied der SADC und COMESA, sodass für Ursprungswaren aus deren Mitgliedstaaten Handelserleichterungen gelten

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Eswatini.