Lesotho ist Mitglied der Zollunion des Südlichen Afrika (SACU), in der Warenbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten abgabenfrei erfolgen. Für Waren, die von außerhalb der SACU nach Lesotho eingeführt werden, fallen Zölle sowie Steuerabgaben an. Die Zollsätze hängen von der Art sowie der Herkunft der Ware ab und basieren auf dem einheitlichen Außentarif der SACU.

Für jede Einfuhr nach Lesotho fällt die Mehrwertsteuer in Höhe von 15 Prozent (Regelsatz) an, wobei ausgewählte Waren einem Nullsatz unterliegen. Zudem können für bestimmte Güter noch weitere Steuern und/oder Abgaben anfallen, etwa eine zusätzliche Verbrauchsteuer beim Import von Zigaretten. Im Rahmen von Mitgliedschaften in Regionalorganisationen können Handelserleichterungen greifen.

Als Vertragsmitglied des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den SADC-Staaten (Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini) profitieren die Unternehmen Lesothos von einem besseren Zugang zum EU-Markt.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Lesotho.