Neben Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer können auch Verbrauchssteuern und Sonderabgaben anfallen. Dazu gehören etwa eine Umweltabgabe für Kunststoffe, eine Steuer auf importiertes Holz und Zement sowie eine Steuer auf Bier und Wein.

Europäische Unternehmen profitieren vom Assoziierungsabkommen mit Marokko, denn für Waren mit Ursprung in der EU gelten günstigere Zollsätze. Voraussetzung ist die Vorlage eines Präferenznachweises (EUR. 1 oder EUR-MED).

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr Kompakt Marokko