Zusätzlich zu den Einfuhrzöllen werden bei der Einfuhr von Waren nach Sambia auch die Mehrwertsteuer sowie – abhängig von der jeweiligen Warenkategorie – Verbrauchsteuern und/oder weitere Gebühren erhoben.

Die Höhe des Zollsatzes variiert je nach Ware und Herkunftsland zwischen derzeit 0 und 40 Prozent (Customs and Excise Tariff der Zambia Revenue Authority). Der CIF-Wert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Zollhöhe. Jede Einfuhr unterliegt der in Sambia geltenden Mehrwertsteuer in Höhe von 16 Prozent (Standardsatz), wobei ausgewählte Waren einer Mehrwertsteuerbefreiung oder einem Nullsatz unterliegen. Für bestimmte Waren können noch weitere Steuern und/oder Abgaben anfallen. 

Sambia ist Mitglied der Regionalorganisationen SADC und COMESA und profitiert von den im Rahmen der SADC geschlossenen Handelsabkommen. Im Rahmen dieser Mitgliedschaften können ausgewählte Waren zwischen den entsprechenden Vertragsparteien präferenzberechtigt gehandelt werden, wovon auch zahlreiche Unternehmen profitieren.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Sambia