Einfuhren werden in Sambia mit einem Zoll belastet, der sich in der Regel aus dem CIF-Wert einer Ware ergibt (Transaktionswert der Ware zuzüglich Versicherungs- und Frachtkosten). Die Höhe des Zollsatzes variiert ja nach Ware und Herkunftsland zwischen derzeit 0 und 40 Prozent (Customs and Excise Tariff der Zambia Revenue Authority). Jede Einfuhr unterliegt der in Sambia geltenden Mehrwertsteuer in Höhe von 16 Prozent (Standardsatz), wobei ausgewählte Waren einer Mehrwertsteuerbefreiung oder einem Nullsatz unterliegen. Für bestimmte Waren können noch weitere Steuern und/oder Abgaben anfallen. Beispielsweise erhebt Sambia auf Weine (zum Beispiel HS: 2204.10.00) eine zusätzliche Verbrauchsteuer in Höhe von 60 Prozent.
Sambia ist Mitglied der Regionalorganisationen SADC und COMESA und profitiert von den im Rahmen der SADC geschlossenen Handelsabkommen. Im Rahmen dieser Mitgliedschaften können ausgewählte Waren zwischen den entsprechenden Vertragsparteien präferenzberechtigt gehandelt werden, wovon auch zahlreiche Unternehmen profitieren.
GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Sambia