Senegal ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA und der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS. Der senegalesische Zolltarif basiert auf dem gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS, der vier Wertzollsätze anwendet: fünf Prozent für Rohstoffe und Investitionsgüter, 10 Prozent für Vorleistungen und Zwischenprodukte, 20 Prozent für Fertigwaren und 35 Prozent für sensible Waren. Einige Grundbedarfsgüter wie Arzneimittel, orthopädische Apparate und Vorrichtungen sowie Bücher und Zeitungen können zollfrei eingeführt werden.

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 18 Prozent. Verbrauchsteuern in unterschiedlicher Höhe werden auf bestimmte Nahrungsmittel und Getränke, Tabakwaren, Kosmetik, Textilien, Einwegverpackungen, Kraftstoffe und Kraftfahrzeuge erhoben. Zusätzliche Abgaben sind für ausgewählte Agrarerzeugnisse, Fleisch, Bergbau- und Steinbruchprodukte sowie Zement zu zahlen. Bestimmte landwirtschaftliche Produkte, wie Zucker und Pflanzenöle, unterliegen zudem konjunkturabhängigen Ausgleichsteuern.

Darüber hinaus fallen Gemeinschaftsabgaben für UEMOA (1,8 Prozent), ECOWAS (0,5 Prozent) und OHADA (0,05 Prozent) an, zuzüglich einer 0,4-prozentigen Hafengebühr für Wareneinfuhren auf dem Seeweg.

Auf der GTAI-Website finden Sie aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in den Senegal.