Der Zolltarif von Simbabwe basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems von 2022. Neben der Zollabgabe werden alle Einfuhren mit der gültigen Mehrwertsteuer belastet. Diese beträgt im Normalfall 15 Prozent. Hiervon sind ausgewählte Lieferungen ausgenommen, darunter Grundnahrungsmittel wie Zucker. Ausgewählte Güter, wie Zigaretten und Spirituosen, unterliegen bei der Einfuhr zudem der Verbrauchsteuer (Excise Duty). Beispielsweise fällt bei der Einfuhr von Bier (HS 2203.00.91) eine Verbrauchsteuer in Höhe von 15 Prozent an. Auf bestimmte Waren, wie Wasch- und Reinigungsmittel, erhebt die Republik Simbabwe eine Zusatzsteuer in Höhe von 25 Prozent des Zollwertes. Rohöl wird zudem mit einer Erdölabgabe (Petroleum Importer‘s Levy) in Höhe von 0,05 USD/l belastet.

Im Rahmen von Handelsabkommen, wie dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU – ESA (Östliches und südliches Afrika), können Unternehmen von Erleichterungen im Warenhandel profitieren. Vergünstigungen sind auch im Rahmen sogenannter Sonderwirtschaftszonen möglich.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt – Simbabwe