Zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen bestehen für ausgewählte Waren Einfuhrverbote. Folgende Waren dürfen nicht oder nur in Ausnahmefällen eingeführt werden: Tierhäute und bestimmte Tierfelle, Drogen, bestimmte toxische Chemikalien und Pestizide, bestimmte Fahrzeugteile und Karosserien, Falschgeld, bestimmte Abfallprodukte und Plastikstrohhalme.

Für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten, verzehrbaren Früchten, bestimmten Gewürzen, Fleisch sowie Waffen muss der Importeur Genehmigungen bei der Abteilung „Import and Export“ des Ministry of Finance, Economic Planning and Trade beantragen. Dies ist in der Regel über das elektronische Portal e-Service Gateway möglich. Das Ministerium ist dabei zentrale Anlaufstelle, die Genehmigung wird durch die jeweils zuständige Behörde bewilligt oder abgelehnt. Die Genehmigung ist für die Zollabfertigung erforderlich und elektronisch über das System ASYCUDA einzureichen.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen der Seychellen.