Die Einfuhr von Handelswaren mit einem Wert von mehr als 2.500 US$ ist lizenzpflichtig und unterliegt einer Vorversandkontrolle im Exportland.
Aufgrund von Gesundheitsvorschriften ist die Einfuhr bestimmter Waren verboten. Dazu gehören zum Beispiel Saccharin enthaltende Nahrungsmittel und Getränke, Kosmetik mit Hydrochinon, genetisch verändertes Saatgut, bestimmte Medikamente und nicht biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien aus Kunststoff.
Für andere Waren bestehen Einfuhrbeschränkungen. Tiere, Pflanzen und deren Produkte, Nahrungsmittel, Medikamente und Pflanzenschutzmittel können nur mit einer Genehmigung der dafür zuständigen Behörde eingeführt werden.
GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Demokratische Republik Kongo