Pflanzen, Pflanzenteile sowie Waren daraus können nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung eingeführt werden. Diese Genehmigung wird von der nationalen Pflanzenschutzorganisation (Direction de Protection des Végétaux et du Conditionnement – DPVC) ausgestellt. Pflanzen, die bei der Einfuhr einer Pflanzengesundheitskontrolle unterzogen werden, werden nur am Flughafen N`Djamena sowie an benannten Grenzkontrollstellen für Straßenfracht abgefertigt. Ein absolutes Einfuhrverbot gilt für beispielsweise biologisch nicht abbaubare Plastiktüten und gefährliche Chemikalien.

Die Einfuhr wird zudem durch die elektronische Fracht-Voranmeldung (Electronic Cargo Tracking Note – ECTN/Bordereau Électronique de Suivi de Cargaison - BESC) erschwert. Das BESC ist für jegliche Schiffsfracht erforderlich und muss bereits vor dem Auslaufen des Schiffes übermittelt werden sowie spätestens zwei Tage vor dem Eintreffen des Schiffes im Tschad von einem akkreditierten Vertreter im Ausland validiert sein. Mehrtens & Schwickerath GmbH ist ein akkreditierter Vertreter und darf für Deutschland entsprechende Zertifikate ausstellen. Die ECTN-Nummer ist auf allen Frachtdokumenten sowie dem Manifest anzugeben.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in den Tschad.