Die Einfuhr von Zucker unterliegt einem Einfuhrmonopol, sodass der Importeur eine entsprechende Einfuhrgenehmigung (Déclaration d’importation Commerciale – DIC) vorlegen muss. Daneben gelten Beschränkungen für weitere Waren wie geschützte Tiere nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), Medikamente, Edelmetalle oder Gefahrmüll. Diese Produkte können nur mit entsprechender Einfuhrgenehmigung eingeführt werden. Für Medizinprodukte und Pflanzenschutzmittel ist zudem eine Vorabregistrierung erforderlich.
Die Einfuhr wird durch die elektronische Fracht-Voranmeldung (Electronic Cargo Tracking Note – ECTN/Bordereau Électronique de Suivi de Cargaison - BESC) erschwert. Jegliche Schiffsfracht muss vorab über das BESC beim Zoll angemeldet und vor dem Auslaufen des Schiffes übermittelt werden. Das BESC muss vom Conseil Centrafricain des Chargeurs (CCAC) oder dessen Vertreter validiert sein.
Mehrtens & Schwickerath GmbH ist ein akkreditierter Vertreter und darf für Deutschland entsprechende Zertifikate ausstellen. Die ECTN-Nummer ist auf allen Frachtdokumenten sowie dem Manifest anzugeben.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in die Zentralafrikanische Republik.