Verpflichtend ist die Registrierung von Herstellern und Markeninhabern bestimmter Exportwaren (zum Beispiel Lebensmittel, Kosmetika, Haushaltsgeräte, Teppiche) bei der "General Organization for Export and Import Control (GOEIC)". Zudem gibt es eine Einfuhrgenehmigung für Lebens- oder Arzneimittel, Etikettierungsvorgaben sowie temporäre Einfuhrverbote oder -beschränkungen und Anti-Dumping-Maßnahmen.
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Dr. Felix Guntermann
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