Zu den zentralen Handelshemmnissen zählt die verpflichtende Registrierung von Herstellern und Markeninhabern bestimmter Exportwaren – etwa von Lebensmitteln, Kosmetika, Haushaltsgeräten oder Teppichen – bei der General Organization for Export and Import Control (GOEIC). Darüber hinaus bestehen Einfuhrgenehmigungspflichten, insbesondere für Lebens- und Arzneimittel, sowie umfangreiche Etikettierungs- und Kennzeichnungsvorgaben. Erschwerend wirken zudem zeitlich befristete Einfuhrverbote oder -beschränkungen sowie der Einsatz von Antidumpingmaßnahmen.
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Dr. Felix Guntermann
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