Handeltreibende Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen sein. Dies ist Voraussetzung für den Erhalt einer Handels- bzw. Importlizenz, die der Einführer für das zu importierende Produkt beim Ministerium für Handel und Industrie MOTIN beantragen muss.

Äthiopische Geschäftsbanken teilen für Importwaren benötigte Devisen nach prioritären Sektoren zu. Einführer erhalten derzeit bevorzugt Devisen für pharmazeutische Produkte, Speiseöl, Flüssiggas (LPG), Dünger, Saatgut, Pestizide sowie Rohstoffe und Chemikalien für den Produktionssektor.

Ein Importverbot besteht unter anderem für Honigbienen, bestimmte Tabakprodukte, nicht biologisch abbaubare Plastiktüten, Altreifen zum Zweck der Entsorgung und Gefahrmüll.

Für lebende Tiere und tierische Produkte sowie Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ist vorab eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums einzuholen. Hierfür sind entsprechende Gesundheitszeugnisse vorzulegen. Importeure und Hersteller von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten sind verpflichtet, sich und ihre Produkte bei der Ethiopian Food and Drug Administration (EFDA) zu registrieren. Darüber hinaus sind weitere produktspezifische Lizenz-, Registrierungs- oder Marktzulassungsanforderungen zu erfüllen.

Mehr Informationen: Aktuelle Meldungen zu Zoll- und Einfuhrregelungen in Äthiopien.